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Der „Europaassistent im Handwerk“
Was ist das?
Der „Europaassistent im Handwerk“ ist eine Zusatzqualifizierung für Auszubildende im Handwerk, um sie auf den Arbeitsmarkt von morgen optimal vorzubereiten. Schon während der dualen Erstausbildung erhalten Auszubildende so die Chance, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben, ihre Fremd-sprachenkenntnisse zu erweitern und sich mit europäischen Themen auseinanderzusetzen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Auszubildende, die die (Fach-)Hochschulreife erworben haben. Möglich ist eine Teilnahme auch nach Erhalt der Fachoberschulreife. In diesem Fall benötigt der Auszubildende eine positive Leistungsbeurteilung durch die Berufsschule.
In jedem Fall muss der Ausbildungsbetrieb zustimmen. Auch Auszubildende aus nichthandwerklichen Berufen können teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung in einem Handwerksbetrieb stattfindet (z.B. Büro- oder Automobilkaufleute).
Welche Fächer werden unterrichtet?
Die Ausbildung zum „Europaassistenten im Handwerk“ umfasst die folgenden 4 Fächer:
| Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht |
80 Unterrichtsstunden |
| Fremdsprachliche Korrespondenz |
80 Unterrichtsstunden |
| Interkulturelle Kompetenz |
40 Unterrichtsstunden |
| Europa- und Länderkunde |
40 Unterrichtsstunden |
Im Kreis Warendorf wird die Ausbildung zum „Europaassistenten im Handwerk“ in Kooperation des Paul-Spiegel-Berufskollegs in Warendorf und des Berufskollegs Beckum durchgeführt.
Wo und wann findet welcher Unterricht statt? Download PP-Präsentation
Bedingungen für den Erhalt der Zusatzqualifikation „Europaassistent im Handwerk
- Die Gesellenprüfung muss erfolgreich abgeschlossen sein.
- Die Fremdsprachenprüfung muss mindestens auf dem Level A2 des europäischen Referenzrahmens bestanden sein.
- Der Auszubildende muss ein Auslandspraktikum über mindestens 3 Wochen abgeleistet haben.
- Die Prüfung vor der Handwerkskammer muss erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Prüfung wird am Ende der Ausbildung abgelegt. Seit Herbst 2010 ist jedoch auf Wunsch auch eine modulare Prüfung möglich. Dies bedeutet, dass der Auszubildende jeweils nach Abschluss eines Faches die entsprechende Klausur schreibt.
Welche Kosten entstehen?
Während der Zeit des Auslandspraktikums muss der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung weiterzahlen. Der Auslandsaufenthalt wird zudem durch Mittel aus dem europäischen Programm „Leonardo da Vinci-Mobilität“ bezuschusst. Der Auszubildende muss eine Prüfungsgebühr in Höhe von 250 € entrichten.
Noch Fragen?
Kontaktperson am Paul-Spiegel-Berufskolleg des Kreises Warendorf – Europaschule:
Frau StDín Marianne Konert
Tel: 02581 9250 (Sekretariat) oder 02581 92527 (Durchwahl)
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