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Abschlüsse und Berechtigungen
Der Bildungsgang der Berufsfachschule Sozialwesen - Fachrichtung staatl. gepr. Sozialhelfer/Sozialhelferin - bietet eine berufliche Ausbildung in Vollzeitform und führt zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht. Bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen kann dieser Berufsabschluss mit dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), ggfls. mit der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden werden.
Die Ausbildung erfolgt über zwei Jahre im Vollzeitunterricht und beinhaltet außerschulische Praktika im Umfang von 16 Wochen. |