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Zweijährige Berufsfachschule (Höhere Handelsschule)
Fachrichtung: Wirtschaft und Verwaltung
Die Höhere Handelsschule bereitet auf gehobene Stellungen in Wirtschaft und Verwaltung vor. Nach einem halbjährigen einschlägigen Praktikum oder mindestens zweijähriger Berufsausbildung mit Abschlussprüfung besteht die Möglichkeit zum Besuch einer Fachhochschule.
Das Paul-Spiegel-Berufskolleg bietet seinen Schülerinnen und Schülern in der Höheren Handelsschule die Möglichkeit, „ihre Kenntnisse und Fertigkeiten ihren individuellen Fähigkeiten und Neigungen entsprechend zu ergänzen, zu erweitern und zu vertiefen“ (APO-BK, 13-33 Nr. 1.2, § 6 (2). So unterscheidet die Höhere Handelsschule fünf unterschiedliche Profile mit einem jeweils entsprechenden Differenzierungsbereich. Bei gleichen Eingangsvoraussetzungen und identischem Abschluss können Schülerinnen und Schüler nach Beratung durch die Schule ihren individuellen Schwerpunkt setzen.
Wir sind bemüht, den jeweiligen Wunsch zu realisieren. Es besteht aber kein Anspruch auf Aufnahme in das gewünschte Profil.
Die nachfolgende Grafik zeigt unser Angebot in der Höheren Handelsschule.
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Bildungsgang Höhere Handelsschule
Eingangsvoraussetzung: Sekundarabschluss I - Mittlerer Schulabschluss
Abschluss: Fachhochschulreife schulischer Teil + erweiterte berufliche Kenntnisse
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Besondere Fächer des Profils
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Besondere Fächer des Profils
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Besondere Fächer des Profils
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Besondere Fächer des Profils
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Besondere Fächer des Profils
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Außenwirtschaft
oder Wirtschaftsgeografie
Wirtschaftsrecht oder Spanisch
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Informationswirtschaft (Einsatz von ERP-Software)
Prozess- und Projektmanagement
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Informatik/Medien
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Spanisch Konversation
Englisch Zertifizierungskurs
Französisch
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Interkulturelle Kompetenz und Europakunde
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Sport- und Veranstaltungsmarketing
Theorie der Gesundheitsförderung
Sportdidaktik und -methodik
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Aufnahmevoraussetzungen
Mindestens Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife.
Schulpflicht
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin bzw. der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Die Berufsschulpflicht endet vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach insgesamt elf Schuljahren, wenn der Berufsschulpflichtige ein berufsbildendes Vollzeitschuljahr besucht hat.
Dauer
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre in Vollzeitform.
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Ausbildung erfolgt gestuft in Vollzeitform und vermittelt im ersten Jahr der Ausbildung (Klasse 11) berufliche Kenntnisse (Stufe 1), im zweiten Jahr (Klasse 12) erweiterte berufliche Kenntnisse (Stufe 2) und den schulischen Teil der Fachhochschulreife und ermöglicht in Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum, einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit die Fachhochschulreife.
(In diesen Bildungsgängen werden am Ende des ersten Jahres berufliche Kenntnisse erworben, wenn in allen Fächern des berufsbezogenen Bereichs mindestens ausreichende Leistungen oder wenn mangelhafte Leistungen in nur einem Fach erzielt worden sind. Hierüber erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zertifikat. Am Ende des zweiten Jahres werden erweiterte berufliche Kenntnisse erworben, wenn die Prüfung über den Erwerb erweiterter beruflicher Kenntnisse bestanden ist.)
Mit der Fachhochschulreife erwirbt die Schülerin oder der Schüler die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen oder entsprechenden Studiengängen der Gesamthochschulen.
Schülerinnen und Schüler erwerben mit Bestehen der Prüfung die berufliche Grundbildung.
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