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Abschlüsse
1.) Abschlussprüfung vor der IHK:
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die nachfolgenden Prüfungsfächer:
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Schriftliche Prüfung:[1]
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| Großhandelsgeschäfte / 3 Teile |
180 Minuten
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| Teil 1: Situationsaufgaben |
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| Teil 2: Sprachlicher Teil |
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| Teil 3: Außenhandelsgeschäfte |
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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| Praktische Übungen (Prüfungsgespräch) |
30 Minuten
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2.) Schulische Abschlüsse nach dem Berufskolleggesetz:
Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig. Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -, wenn sie eine Berufsschul-abschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Kenntnisse nachweisen.
Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Differenzierungsangebots die zur Erlangung der Fachhochschulreife erforderlichen Unterrichtsveranstaltungen besuchen, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung und die schulische Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden haben.
Eine schulische Abschlussprüfung findet nicht statt.
[1] Zurzeit noch gültig für die Unter-, Mittel- und Oberstufe (vgl. Anlage der IKK vom 01.08.2006).
[2] Zurzeit noch gültig für die Unter-, Mittel- und Oberstufe (vgl. Anlage der IKK vom 01.08.2006). |