Unterricht im Bildungsgang

Der Beruf Friseur/Friseurin ist ein Ausbildungsberuf mit i.d.R. 3 jähriger Ausbildungszeit im dualen System. Die Ausbildung gliedert sich in die betriebliche Ausbildung im Salon, die schulische Ausbildung in der Berufsschule sowie drei überbetriebliche Lehrgänge bei der Kreishandwerkerschaft.

Ausbildungsbeginn ist der 1. August eines Jahres, spätere Einstiegstermine sind jedoch möglich.

Die Ausbildung der Lehrlinge erfolgt in der Theorie nach den Richtlinien Friseur/in des Landes NRW. Diese Richtlinien sind nach den Grundzügen des handlungsorientierten Unterrichts erstellt und sollen dem Schüler Handlungskompetenz, Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz vermittelt.  In konkreten praxisorientierte Lernsituationen sollen in den Unterrichtsfächern die Lerninhalte erarbeitet werden. Die Lernsituationen werden von Lehrern, Ausbildern und Schülern in der Bildungsgangkonferenz erarbeitet und festgelegt.

Der Unterricht ist in drei Ausbildungsjahrgänge gegliedert: Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe. Die Unterstufe hat zwei Unterrichtstage (Dienstag und Donnerstag), die Mittelstufe (Mittwoch) und Oberstufe (Montag) jeweils einen Unterrichtstag. Jeder Unterrichtstag umfasst 8 Unterrichtsstunden.

 


Berufskolleg Warendorf