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Fleischer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Der Beruf Fleischer/in wird in Industrie und Handwerk ausgebildet.
Der Beruf des Fleischers/der Fleischerin hat sich in den letzten Jahren enorm gewandelt. Schwere körperliche Tätigkeiten beherrschen heute längst nicht mehr den Arbeitsalltag. Im Vordergrund stehen heute Aufgaben wie Einkauf und Auswahl des "Rohmaterials" einschließlich Verarbeitung und Veredelung. Die Herstellung von Fleisch- und Wurstspezialitäten oder küchenfertiger Produkte. Arbeiten im Platten- oder Party-Service sind in den letzten Jahren zum festen Bestandteil der Fleischereien geworden.
Schlachten, früher Pflicht für alle angehenden Fleischer, ist heute einer von sechs Wahlpflichtbausteinen, aus denen künftige Gesellen und Gesellinnen zwei wählen können.
Diese Wahlpflichtbausteine sind:
- Schlachten,
- Herstellen besonderer Fleisch- und Wurstwaren,
- Herstellen von Gerichten,
- Veranstaltungsservice,
- Kundenberatung und Verkauf sowie
- Verpacken von Produkten.
Die Ausbildung zum Fleischer / zur Fleischerin dauert in der Regel drei Jahre. Sie kann unter bestimmten Bedingungen auf zwei Jahre verkürzt werden.
Neben der Arbeit im Betrieb besucht der Lehrling die Berufsschule und nimmt an "Überbetrieblichen Unterweisungen" teil.
Die vielfältigen Ausbildungsinhalte reichen vom Erwerb von Kenntnissen der Tierkörper und Fleischteilstücke über Fähigkeiten der Fleischzerlegung wie der Zubereitung von Fleisch- und Wurstspezialitäten bis zur Lebensmittelkunde und Ernährungslehre.
Wünschenswerte Eigenschaften, die interessierte Jugendliche mitbringen sollten, sind u.a. Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit sowie Sinn für Sauberkeit.
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