Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in diesem Bildungsgang „berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis " sind folgende Bedingungen:
Die Schülerinnen und Schüler

  • sind noch schulpflichtig, d. h. sie sind vor dem 1. August des jeweiligen Schuljahres noch keine 18 Jahre alt
  • sind in einjährigen Maßnahmen des Arbeitsamtes unter Mitwirkung von Maßnahmenträgern
  • haben ihre  10 - jährige Vollzeitschulpflicht erfüllt
  • haben keinen Ausbildungsplatz
  • wissen möglicherweise nicht, welchen Beruf sie ergreifen wollen bzw. können und benötigen dazu Hilfe.

Zur Aufnahme in die Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis bedarf es keinen Schulabschluss (z. B. Hauptschulabschluss). Da diese Klassen im Berufskolleg Warendorf auf unterschiedliche Berufsbereiche (hier Sozial- und Gesundheitswesen) vorbereiten, sollten entsprechende Vorlieben bzw. berufliche Orientierungen vorhanden sein und es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich in diesem Bereich weiter zu orientieren.

 


Berufskolleg Warendorf