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Abschlüsse und Berechtigungen
Die Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis vermitteln in einem ein- oder zweijährigen Bildungsgang berufliche Kenntnisse. Der Besuch einer Klasse ermöglicht den Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Zurzeit wird dieser Bildungsgang (entsprechend den organisatorischen Möglichkeiten der Schule) im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen einjährig angeboten. Mit dem Abschluss des Schuljahres endet für die Schülerin oder den Schüler die Schulpflicht. |