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Aufnahmevoraussetzungen
Schülerinnen und Schüler können in die Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) aufgenommen werden, wenn sie
- den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - und den Qualifikationsvermerk erreicht haben,
- in die Klasse 10 (G8-Schüler) oder in die Klasse 11 des Gymnasiums versetzt wurden,
- eine vergleichbare Qualifikation z.B. einer ausländischen Schule nachweisen können.
Die Belegung einer neu einsetzenden 2. Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 ist für solche Schüler/innen erforderlich, die in der Sekundarstufe I keinen entsprechenden Pflichtunterricht erhalten haben.
In die Jahrgangsstufe 12 kann aufgenommen werden, wer den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben hat und die erforderlichen Kenntnisse in der 2. Fremdsprache nachweisen kann. |